Gedanken vom Präsidenten des Süddeutschen und des Südwestdeutschen Schwimmverband zu Stefan Moricz
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- Geschrieben von Rolf Stahl (Präsident)
- Hauptkategorie: SVR Allgemein
- Kategorie: SVR allgemein
Mit Stefan Moricz verbindet mich seit 2004 eine kameradschaftliche Zusammenarbeit der beiden Präsidenten in Rheinland-Pfalz. Unvergessen ist für mich seine Mobilisierung der kleinen Landesschwimmverbände auf dem Verbandstag 2004 in Zwickau gegen die großen stimmmächtigen Landesschwimmverbände. Erneut drohte die dauerhafte sichere Finanzierung des DSV an deren Votum zu scheitern. Stefan Moricz mobilisierte genügend Vertreter der kleinen Schwimmverbände, die durch ihren Auszug aus dem Verbandstag die Beschlussunfähigkeit schafften und damit erfolgreich die Großen unter Druck setzten, sich auf die Einführung der Wettkampflizenz einzulassen. Das geschafft zu haben, ist ein historischer Verdienst von Stefan Moricz. Stefan war aber auch menschlich und fürsorglich. Ich erinnere mich an mehrere Begegnungen mit ihm, in denen er wieder und wieder davor warnte, über das ehrenamtliche Engagement für den Schwimmsport nicht unsere berufliche Existenz aufs Spiel zu setzen. Insbesondere für uns Selbstständige war diese Warnung immer wertvoll. Mit der Präsidentschaft von Stefan Moricz im Rheinland und mir im Südwesten entspannte sich die nicht immer konfliktfreie Zusammenarbeit der beiden rheinland-pfälzischen Landesschwimmverbände. Stefan Moricz hat damit den Grundstein für eine immer bessere und intensivere Zusammenarbeit der beiden Fachverbände gelegt, von der wir bis heute alle profitieren. Stefan Moricz hat damit sehr viel für den Schwimmsport in Rheinland-Pfalz geleistet, das ist sein bleibender Verdienst.
(Anselm Oehlschlägel)
Förderprogramm für SVR-Vereine aufgrund der Corona-Pandemie
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- Kategorie: Information des Präsidiums
Wie auf dem Verbandstag des Schwimmverbandes Rheinland e.V. (SVR) angekündigt, hat das Präsidium beschlossen, die Mitgliedsvereine des SVR aufgrund der Corona-Pandemie und deren nachteiligen Folgen (z.B. wegfallende Einnahmen) bei Anschaffungen von notwendigen Trainingshilfsmittel zu unterstützen.
Das Förderprogramm läuft bis zum 31.12.2022, aber nur solange die Finanzlage des SVR dies zulässt. Maßgeblich ist die Reihenfolge des Eingangs der Anträge.
Die Förderung beträgt 40 % der notwendigen Trainingshilfsmittel und ist gedeckelt auf 2.000 € pro Verein.
Eine eingescannte Rechnung sowie die Kontonummer des Vereins ist mit der Beschreibung der Notwendigkeit an die E-Mail Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein! zu senden.
Für Nachfragen stehe ich gerne unter meiner Mail-Adresse oder meiner Telefon-Nr. 0651-10109 zur Verfügung.
Das Präsidium des SVR hofft, dass durch diese Maßnahme den Vereinen des SVR in der aktuellen schwierigen Corona-Pandemie geholfen werden kann.
Anmerkung: Die Förderung gilt auch rückwirkend für Anschaffungen ab dem 01.01.2021.
Trier, 03. Dezember 2021 und Wintrich, 03.04.2022
Für das Präsidium, Michael Lang (Vizepräsident Sport)
Subventionsrichtlinien und Gebührenordnung ab 1.5.2023
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- Geschrieben von Rolf Stahl (Präsident)
- Hauptkategorie: SVR Allgemein
- Kategorie: Downloads
In die Anlage sind die neuen Regelungen enthalten, die ab 01.05.2023 in Kraft treten.
Die entsprechenden Formulare sind unter Downloads abrufbar.
Voraussetzungen für Lizenzverlängerungen für Wettkampfrichter
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- Hauptkategorie: Aus- & Fortbildung
- Kategorie: Kampfrichterausbildung
anbei die Ausführungen vom Kampfrichterobmann Tobias Petry
Aktuelle Information zum Thema "Ersthelfer"
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- Geschrieben von Rolf Stahl (Präsident)
- Kategorie: Sport - Allgemein
Schreiben LSB Rheinland - Pfalz v. 22.02.2022
Liebe Leistungssportbeauftragte in den Landesfachverbänden, liebe Trainer*innen,
in einem aktuell laufenden Verfahren des Bundesgerichtshofes (BGH) wird erneut die hohe Priorität einer aktuell gültigen erste Hilfe Ausbildung für Trainer*innen deutlich.
Ein Trainer steht vor Gericht, da er keine ausreichenden Maßnahmen (Reanimation) eingeleitet und den Notarzt zu spät alarmiert hat. Die Grenze zur Fahrlässigkeit nach § 276 Abs. 2 BGB war daher nach Auffassung des BGH überschritten.
Innerhalb des Verfahrens wurde deutlich, dass Vereine und Verbände bei ihrem Sport- und Wettkampfbetrieb sicherstellen müssen, dass die eingesetzten Trainer*innen, Übungsleiter*innen und das Funktionspersonal ausreichend ausgebildet sind, um Erste-Hilfe-Maßnahmen leisten zu können. Dabei sind die Anforderungen nach Auffassung des BGH nicht so hoch anzusetzen wie bei ausgebildeten Rettungskräften, es müssen allerdings mehr Kenntnisse vorliegen, als dies von einem Ersthelfer bei einem Unglücksfall erwartet wird, der zufällig an einen Unfallort kommt.
Hat der Verein oder der Verband als Anstellungsträger nicht sichergestellt, dass das Personal ausreichend ausgebildet und einsatzbereit ist, kann er für diese Versäumnisse haften.
Jeder Verein und Verband sollte daher sicherstellen, dass durch geeignete Ausbildungsmaßnahmen das von ihm eingesetzte Personal bei Veranstaltungen und Trainingsmaßnahmen fähig ist Erste-Hilfe-Maßnahmen zu leisten, bis der Rettungsdienst oder der Notarzt eintrifft.
Wir in der Abteilung Leistungssport empfehlen aus diesem Grund ausdrücklich, dass entsprechende Fortbildungsangebote zur ersten Hilfe von Trainer*innen regelmäßig (alle zwei Jahre) wahrgenommen werden, um
· auf dem aktuell neusten Stand der ersten Hilfe zu sein und damit
· den Athlet*innen in Notsituationen optimal helfen zu können und
· rechtlich nicht angreifbar zu sein. Dies betrifft auch den Anstellungsträger des/der Trainer*in.
Bei Fragen stehen wir euch selbstverständlich zur Verfügung.
Mit freundlichen Grüßen
Benedikt Sabinarz
Referent in der Abteilung Leistungssport
Rheinallee 1, 55116 Mainz
Tel.: 06131 2814-474
Internet:www.lsb-rlp.de
Bad an den Kaiserthermen in Trier wird neuer Landesstützpunkt für Schwimmen/Wasserspingen
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- Hauptkategorie: Sport - Allgemein
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Der Landessportbund Rheinland-Pfalz und das Ministerium des Inneren für Sport in Rheinland-Pfalz haben das
Bad an den Kaiserthermen in Trier
für die Jahre 2022 und 2023 zum Landesstützpunkt für die Sportart Schwimmen/Wasserspringen anerkannt.
Die Urkunde wurde von Wolfgang Bärnwick (Präsident des Landessportbundes Rheinland-Pfalz) und Roger Lewentz (Staatsminister im Ministerium des Innern und für den Sport Rheinland-Pfalz) unterzeichnet.
Das Präsidium des Schwimmverbandes Rheinland e.V. gratuliert dem SSV Trier 1932 e.V. ganz herzlich für die Auszeichnung und wünscht dem Verein viel Erfolg für die zukünftige Arbeit in dem neuen Landesstützpunkt.
Für das Präsidium:
Michael Lang (Vizepräsident Sport)
SVR Rekordlisten
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- Hauptkategorie: Sport - Schwimmen
- Kategorie: SVR-Rekorde neu
Aktueller Stand: 23.12.2022
Informationen zum Datenschutz für Wettkampfveranstaltungen
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- Hauptkategorie: SVR Allgemein
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Anbei die Informationen zum Datenschutz für die Teilnahme an Wettkampfveranstatlungen sowie die Datenschutzerklärung. Diese dienen unseren Mitgliedsvereinen zur Einbeziehung in ihren Ausschreibungen bzw. als Ort, auf den sie verweisen können.
Die Bezirksvorsitzenden werden dieses Thema in ihren Sitzungen behandeln.